Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werkleistungen, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Klotz Bedachungen, Inhaber Shpend Hoti, Abelsbergstraße 78, 70188 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder mit Beginn der Ausführung zustande. Maße, Mengen und Angaben in vorläufigen Angeboten beruhen auf einer ersten Einschätzung; verbindlich wird die Kalkulation nach einem Aufmaß vor Ort.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (üblich: Material-Anzahlung bei Bestellung, Zwischenrechnung nach Teilfertigstellung, Schlussrechnung nach Abnahme).
4. Leistungsausführung und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich einen ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie – soweit erforderlich – Strom- und Wasseranschlüsse sowie geeignete Lager- und Stellflächen zur Verfügung. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber beizubringen.
5. Termine und Fristen
Termin- und Fertigstellungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt, Lieferengpässe oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß erbracht ist; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Auftraggeber eine fertiggestellte Leistung in Benutzung, gilt sie nach Ablauf einer angemessenen Frist als abgenommen.
7. Gewährleistung und Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Bauwerke und Arbeiten an Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme. Zeigt sich ein Mangel, ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Eigenmächtige Nachbesserungen durch Dritte vor Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung schließen Gewährleistungsansprüche insoweit aus. Hinweise zu Material- und Verarbeitungsgarantien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den Herstellerbedingungen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
