BAFA, KfW & Steuerbonus: Welche Förderung passt 2026 zu Ihrem Dach?
Kurz-Antwort
Wer 2026 sein Dach energetisch saniert (vor allem dämmt), hat drei Förderwege: den BAFA-Zuschuss von 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %; einen KfW-Kredit mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss bei umfassender Sanierung; oder den Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 % der Kosten über drei Jahre. BAFA-Zuschuss und Steuerbonus lassen sich nicht kombinieren – Sie wählen einen Weg. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Welche Förderungen gibt es 2026 fürs Dach?
Gefördert wird nicht „das Dach“ an sich, sondern die energetische Verbesserung – in erster Linie die Dämmung der Dachflächen. Drei Wege stehen zur Wahl:
- BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahme): direkter Zuschuss zu Einzelmaßnahmen wie der Dachdämmung.
- KfW-Kredit (Programm 261): zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn Sie zum Effizienzhaus sanieren.
- Steuerbonus (§ 35c EStG): Steuerermäßigung für selbstgenutztes Wohneigentum.
Wie viel Förderung gibt es für die Dachdämmung?
Über die BAFA gibt es für die Dämmung der Gebäudehülle (also auch des Dachs) einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommt ein Bonus von 5 % hinzu – macht bis zu 20 %. Den iSFP erstellt ein Energie-Effizienz-Experte; er lohnt sich fast immer.
BAFA, KfW oder Steuerbonus – was ist besser?
| Weg | Förderhöhe | Für wen geeignet | Kombinierbar? |
|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG EM) | 15 % + 5 % iSFP = bis 20 % | Einzelmaßnahme „nur Dach dämmen“ | nicht mit Steuerbonus |
| KfW-Kredit (261) | Kredit + bis 45 % Tilgungszuschuss | umfassende Sanierung zum Effizienzhaus | nicht mit Steuerbonus für dieselbe Maßnahme |
| Steuerbonus (§ 35c EStG) | 20 % über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %), max. 40.000 € | selbstgenutztes Eigenheim, ohne Antragsweg | nicht mit BAFA/KfW |
Faustregel: Für die reine Dachdämmung ist der BAFA-Zuschuss meist der direkteste Weg. Wer das ganze Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringt, fährt mit dem KfW-Kredit oft besser. Der Steuerbonus ist die unkomplizierte Alternative ohne Antrag – ideal, wenn Sie keine Zuschüsse beantragen möchten.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Mindest-Dämmwert: Die Dachdämmung muss einen vorgegebenen U-Wert erreichen (aktuell U ≤ 0,14 W/m²K für die geförderte Dachdämmung).
- Fachunternehmen: Ausführung durch einen eingetragenen Fachbetrieb mit Fachunternehmererklärung.
- Energie-Effizienz-Experte (EEE): für BAFA/KfW erforderlich (Planung/Bestätigung); für den Steuerbonus nicht nötig.
- Antrag vor Vertragsschluss: Erst Antrag/Förderzusage, dann Auftrag erteilen.
Wie beantrage ich die Förderung?
- 1Energieberatung / iSFP durch einen Energie-Effizienz-Experten (sichert den 5 %-Bonus).
- 2Angebot vom Fachbetrieb einholen.
- 3Antrag stellen – BAFA-Zuschuss online beim BAFA, KfW über die Hausbank, bevor Sie den Auftrag vergeben.
- 4Maßnahme ausführen lassen.
- 5Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten.
Als eingetragener Fachbetrieb übernehmen wir auf Wunsch die Förderberatung und arbeiten mit Energie-Effizienz-Experten zusammen.
Förderung für Solar & Photovoltaik
PV-Anlagen werden nicht über BAFA/KfW-Dämmförderung bezuschusst, sondern über das EEG vergütet: Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine gesetzliche Einspeisevergütung (Details im Ratgeber Photovoltaik aufs Dach). Zusätzlich gibt es je nach Bundesland/Kommune Förderprogramme – diese prüfen wir individuell.
Fachlich geprüft von Klotz Bedachungen
Fachbetrieb, eingetragen bei der Handwerkskammer Region Stuttgart · seit 2002. Preisangaben sind Richtwerte (Stand: Januar 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot.
Häufige Fragen. Kurz beantwortet.
Über die BAFA 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %.
Nein. Für dieselbe Maßnahme gilt: entweder Zuschuss (BAFA/KfW) oder Steuerbonus nach § 35c EStG.
Ja. Der Antrag bzw. die Förderzusage muss vor der Auftragsvergabe vorliegen.
Die reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung ist nicht förderfähig – erst in Kombination mit einer Dämmung, die den geforderten U-Wert erreicht.
Für BAFA-/KfW-Förderung ja; für den Steuerbonus nach § 35c genügt die Fachunternehmerbescheinigung.
Was kostet Ihr Dach konkret?
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