BAFA, KfW & Steuerbonus: Welche Förderung passt 2026 zu Ihrem Dach?

Förderung7 min LesezeitStand: Januar 2026

Kurz-Antwort

Wer 2026 sein Dach energetisch saniert (vor allem dämmt), hat drei Förderwege: den BAFA-Zuschuss von 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %; einen KfW-Kredit mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss bei umfassender Sanierung; oder den Steuerbonus nach § 35c EStG mit 20 % der Kosten über drei Jahre. BAFA-Zuschuss und Steuerbonus lassen sich nicht kombinieren – Sie wählen einen Weg. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Welche Förderungen gibt es 2026 fürs Dach?

Gefördert wird nicht „das Dach“ an sich, sondern die energetische Verbesserung – in erster Linie die Dämmung der Dachflächen. Drei Wege stehen zur Wahl:

  • BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahme): direkter Zuschuss zu Einzelmaßnahmen wie der Dachdämmung.
  • KfW-Kredit (Programm 261): zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, wenn Sie zum Effizienzhaus sanieren.
  • Steuerbonus (§ 35c EStG): Steuerermäßigung für selbstgenutztes Wohneigentum.

Wie viel Förderung gibt es für die Dachdämmung?

Über die BAFA gibt es für die Dämmung der Gebäudehülle (also auch des Dachs) einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommt ein Bonus von 5 % hinzu – macht bis zu 20 %. Den iSFP erstellt ein Energie-Effizienz-Experte; er lohnt sich fast immer.

BAFA, KfW oder Steuerbonus – was ist besser?

WegFörderhöheFür wen geeignetKombinierbar?
BAFA-Zuschuss (BEG EM)15 % + 5 % iSFP = bis 20 %Einzelmaßnahme „nur Dach dämmen“nicht mit Steuerbonus
KfW-Kredit (261)Kredit + bis 45 % Tilgungszuschussumfassende Sanierung zum Effizienzhausnicht mit Steuerbonus für dieselbe Maßnahme
Steuerbonus (§ 35c EStG)20 % über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %), max. 40.000 €selbstgenutztes Eigenheim, ohne Antragswegnicht mit BAFA/KfW

Faustregel: Für die reine Dachdämmung ist der BAFA-Zuschuss meist der direkteste Weg. Wer das ganze Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringt, fährt mit dem KfW-Kredit oft besser. Der Steuerbonus ist die unkomplizierte Alternative ohne Antrag – ideal, wenn Sie keine Zuschüsse beantragen möchten.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Mindest-Dämmwert: Die Dachdämmung muss einen vorgegebenen U-Wert erreichen (aktuell U ≤ 0,14 W/m²K für die geförderte Dachdämmung).
  • Fachunternehmen: Ausführung durch einen eingetragenen Fachbetrieb mit Fachunternehmererklärung.
  • Energie-Effizienz-Experte (EEE): für BAFA/KfW erforderlich (Planung/Bestätigung); für den Steuerbonus nicht nötig.
  • Antrag vor Vertragsschluss: Erst Antrag/Förderzusage, dann Auftrag erteilen.

Wie beantrage ich die Förderung?

  1. 1Energieberatung / iSFP durch einen Energie-Effizienz-Experten (sichert den 5 %-Bonus).
  2. 2Angebot vom Fachbetrieb einholen.
  3. 3Antrag stellen – BAFA-Zuschuss online beim BAFA, KfW über die Hausbank, bevor Sie den Auftrag vergeben.
  4. 4Maßnahme ausführen lassen.
  5. 5Verwendungsnachweis einreichen, Zuschuss erhalten.

Als eingetragener Fachbetrieb übernehmen wir auf Wunsch die Förderberatung und arbeiten mit Energie-Effizienz-Experten zusammen.

Förderung für Solar & Photovoltaik

PV-Anlagen werden nicht über BAFA/KfW-Dämmförderung bezuschusst, sondern über das EEG vergütet: Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine gesetzliche Einspeisevergütung (Details im Ratgeber Photovoltaik aufs Dach). Zusätzlich gibt es je nach Bundesland/Kommune Förderprogramme – diese prüfen wir individuell.

Fachlich geprüft von Klotz Bedachungen

Fachbetrieb, eingetragen bei der Handwerkskammer Region Stuttgart · seit 2002. Preisangaben sind Richtwerte (Stand: Januar 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot.

FAQ

Häufige Fragen. Kurz beantwortet.

Über die BAFA 15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %.

Nein. Für dieselbe Maßnahme gilt: entweder Zuschuss (BAFA/KfW) oder Steuerbonus nach § 35c EStG.

Ja. Der Antrag bzw. die Förderzusage muss vor der Auftragsvergabe vorliegen.

Die reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung ist nicht förderfähig – erst in Kombination mit einer Dämmung, die den geforderten U-Wert erreicht.

Für BAFA-/KfW-Förderung ja; für den Steuerbonus nach § 35c genügt die Fachunternehmerbescheinigung.

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